FAKTENCHECK
Behauptungen der Gegner eines vorübergehenden Baustopps
Gegendarstellung der Initiatoren des Bürgerentscheids
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Ein JA zum vorübergehenden Baustopp bedeutet: Abriss der Mühlengebäude
Falsch: Ein JA zum Baustopp gilt erst mal nur für 3 Jahre, daher sagen wir vorübergehender Baustopp. Vor dem vorübergehenden Baustopp werden die Gebäude denkmalgerecht und bestandssicher hergerichtet. Damit sind die Gebäude standfester als in den letzten Jahrzehnten.
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Die Denkmalschutzbehörde und das Landratsamt stellen hohe Forderungen an einen vorübergehenden Baustopp
Falsch: Die untere Denkmalschutzbehörde hat auf die Erhaltungspflicht gem. § 6 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) hingewiesen, wonach Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln haben. Mit der Bestandsicherung ist dies erfüllt.
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Es gibt keinen Zusammenhang zwischen den Gebührenerhöhungen, neu die Erhöhung der Grundsteuer B um 36%, und dem Ausbau der Kramer-Mühle.
Falsch: Wenn die Gemeinde ausreichend Geld, uns wurde bisher suggeriert es ist im Überfluss vorhanden, hätte, müssten keine zusätzlichen Einnahmen generiert werden. Das vorhandene Geld würde dann für alle Ausgaben reichen, für alle Zuschüsse, für alle Investitionen. Weil diese Gelder nicht da sind, müssen mehr Geld in die Gemeindekasse fließen, es müssen Gebühren erhöht werden. Es spielt dabei keine Rolle wo die Gelder fehlen, ob im Sozialbereich oder bei den sonstigen Investitionen. Es fehlen Gelder im Haushalt und die müssen in irgendeiner Form kompensiert werden. Wenn ich 10 Mio nicht in die Kramer-Mühle investiere, kann ich sie in Schulen, Kindergärten etc. investieren.
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Die Kramer-Mühle ist über 500 Jahre alt
Falsch: Im Pfälzischen Erbfolgekrieg (1688 – 1697) wurde die Mühle von französischen Soldaten niedergebrannt. 1782 hat es wieder auf dem Mühlengelände gebrannt, die Ölmühle wurde Opfer der Flammen, erst 1862 hat Friedrich Kramer das Wohnhaus errichtet.
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Die Kosten für das Bürgerbegehren sind hoch
Falsch: Die Gemeinde hat 10.000 € für die Durchführung des Bürgerentscheids bereit gestellt. Ja, ist viel Geld, aber eine demokratische Abstimmung ist immer mit Kosten verbunden. Beim Bürgerentscheid 2017, Mühlenwiese, wurden rund 70% mehr ausgegeben. Seinerzeit wurden 17.000 € aufgewendet, vor rund 8 Jahren!
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Es gibt ein Nutzungskonzept für die Kramer Mühle
Das bisherige Nutzungskonzept von 2018 ist aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen nicht mehr tragfähig; ein aktualisiertes Nutzungskonzept liegt derzeit nicht vor.
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Es ist eine Lüge zu behaupten, es gäbe kein aktuelles Nutzungskonzept für die Kramer-Mühle
Falsch: Der Beschluss vom 24.07.2018, Nutzungskonzept zur Kramer-Mühle, ist mit der aktuellen baulichen Situation nicht mehr kongruent. Es gibt verschiedene Räume nicht mehr, andere wurden umgestaltet. Wenn es ein aktuelles und gültiges Nutzungskonzept und/oder Betreiberkonzept gäbe, warum hat man dann 3 geheime Sitzungen abgehalten und am Di. d. 26.02. im Gemeinderat lange über das Thema „Nutzungs- bzw. Betreiberkonzept“ kontrovers diskutiert?
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Nur noch 3 Mio. Zahlung bis Fertigstellung, wir bekommen noch 3 Mio. Zuschuss für Fertigstellung.
Falsch. Laut Bescheiden des Regierungspräsidiums wurden die Zuschüsse großteils bis zum 4. Quartal 2025 alle ausgezahlt, die gesamten Kosten bis zur Fertigstellung müssen noch von der Gemeinde gezahlt werden! Letzter Zahlungsbescheid am 08.12.2025; letzter Zahlungseingang 01.2026
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Gesamtbausumme 16,5 Mio. bis Fertigstellung.
Falsch. Bei der Aufstellung der Gemeinde fehlen die Kosten für den Erwerb des Geländes und des Gebäudes, es fehlen die Nebenkosten beim Erwerb, es fehlen die Gutachterkosten für die Prüfung des Grundstückes, es fehlen alle Kosten für das Inventar der Mühle wie Küchen, Veranstaltungstechnik, Sitzgelegenheiten, Hotelzimmeraustattung, Empfangsbereich und vieles mehr. Inzwischen wurde die Kostenschätzung nach oben korrigiert. Alleine der Kauf, der Architektenwettbewerb und die Bürgerbeteiligungsverfahren (Bürgerwerkstatt) etc. kosteten uns bisher 956.500,00 €.
Inzwischen wurden die geschätzten Kosten vom Architekturbüro bereits nach oben korrigiert.
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Gemeinde hat bereits 10,578 Mio. in die Bestandsicherung investiert.
Falsch. Von der genannten Summe müssen die 2,97 Mio. an gewährten und bereits ausgezahlten Zuschüsse abgezogen werden. Ausgezahlt wurden bisher (12.2025) 6,884 Mio. abzüglich 2,97 Mio. bleiben bisherige Zahlungen in Höhe von 3,914 Mio
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Nutzung durch Vereine und für Gesellschaften.
Wer kann sich die Tagesmieten für Vereinsfeste, Hochzeiten oder Kulturveranstaltungen leisten, wenn sie, selbst bei 100% Auslastung, bei rund 3.000 EUR/Tag liegen?
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Gastronomie bringt Geld
Es gibt keine Voranfragen, geschweige denn Pachtwünsche für Gastrobetriebe, wer soll die hohen Mieten bezahlen? Es werden Beträge von über 10.000 EUR / Monat fällig werden. Aussage in letzter Gemeinderatssitzung (27.01.2026) von Hr. Dr. Eger auf die Frage nach möglichen Pachtkosten: "... wir müssen einem möglichen Pächter Luft lassen, damit er leben kann". Bedeutet, es wird mit Verlusten bei der Pacht gerechnet. Die Verluste tragen die Bürger, tragen Sie!
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Hohe Gewerbesteuereinnahmen für die nächsten Jahre.
Woher sollen die kommen, welche verbindlichen Zusagen gibt es? Aussage von Dr. Eger in der RNZ v. 5./6.Jan. 2026: „Grundsätzlich wäre eine Verbesserung der Finanzsituation wichtig“; Lt. Kämmerer steht uns folgendes bevor: "Die zukünftigen Steuereinnahmen sind auch von dem Weltgeschehen abhängig."
Wer Zeitung liest und/oder Nachrichten hört muss hier zustimmen, da sieht es ja gerade nicht besonders gut aus. In der letzten Gemeinderatssitzung vom 24.02.2026 haben CDU, FDP, die Grünen und der Bürgermeister zugegeben, die Gewerbsteuereinnahmen sind keineswegs gesichert in der oft genannten Summe. Aus diesem Grunde kommen Gebührenerhöhungen.
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Gewerbesteuer 2025 in Höhe von 44,5 Mio.
Falsch. Aussage von Dr. Eger in der RNZ v. 5./6.Jan. 2026: „Grundsätzlich wäre eine Verbesserung der Finanzsituation
wichtig“; Aussage lt. Kämmerer: Die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer 2025 sind eine einmalige Sache, da es sich um echte Mehreinnahmen handelt, die nicht geplant wurden. Diese werden jedoch das Haushaltsjahr 2025 mit den
Umlagenzahlungen dementsprechend auch höher belasten.
Die prognostizierte Summe wurde nicht erreicht.
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Nach Fertigstellung der Bestandsicherung steht eine unbenutzbare Bauruine herum.
Wenn die Bestandsicherung abgeschlossen ist, ist das Gebäude standfester und witterungsbeständiger als in den letzten 100 Jahren.
Laut Versicherung und Kreisbehörde darf die Kramer-Mühle genutzt werden.
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Fördergelder müssen zurückgezahlt werden.
Es gibt keine bekannten Bedingungen in den Förderbescheiden, die eine komplette Fertigstellung vorschreiben für die Gewährung der Fördergelder. Es gibt keinen Bescheid aus dem Regierungspräsidium, dass die Gelder kpl. zurückgezahlt werden müssen.
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Die Investition in die Kramer-Mühle belastet die Bürger nicht direkt.
Falsch. Auf Grund der schlechten Haushaltslage wurden bereits diverse Maßnahmen verabschiedet,. Diese belasten den Geldbeutel jeden Bürgers direkt. Dazu gehören die Erhöhungen von Abgaben und Gebühren:
- Friedhofsgebühren +66%
- Abwassergebühren +31%
- Hallenbad Eintritt + 16%
- Eintritt am See +12,5 %
- Grundsteuer B +36%
- Streichung des kostenlosen innerdörflichen Busverkehrs
- Kürzungen bei den Zuschüssen der Tagesmütter
- Erhöhung der Betreuungskosten Kindergarten und Ganztagesbetreuung
Weitere Steigerungen sind zu erwarten. Grundsteuer A+B wurden jüngst erhöht! Wie ist es bei der Vereinsförderung? Müssen wir da auch mit Streichungen rechnen?
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Wir haben genügend Rücklagen.
Falsch. Die Rücklagen werden gebraucht, wenn die Umlagezahlungen an Kreis und Land gezahlt werden müssen. Diese Zahlungen werden mit einem zeitlichen Versatz von 2 Jahren fällig. In den letzten 3 Jahren wurden unsere Rücklagen um 60 Mio abgebaut.
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Die erwarteten hohen Gewerbesteuerzahlungen kommen der Gemeinde direkt zu.
Falsch. Davon müssen hohe Beträge zuerst in die Rücklagen fließen, damit in 2 Jahren die Umlagezahlungen geleistet werden können:
- Kreisumlage beträgt 32,75 Prozent
- Finanzausgleichsumlage beträgt mindestens 22,10 Prozent
Die Umlage steigt, wenn auch die Einnahmen steigen!
Übrigens erfolgen auch die Gewerbesteuerzahlungen mit einem zeitlichen Versatz. Wie sich das auswirkt haben wir ja schon schmerzlich erfahren. Es kam zu hohen Rückzahlungen im Millionenbereich!
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Zinszahlungen belasten nicht den Haushalt.
Falsch. Laut bestehenden Gesetzen müssen Zinsen, wenn auch nur kalkulatorische Zinsen, eingebucht werden. Dies gilt auch für die Abschreibung auf 50 Jahre.
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Es gibt bereits Beschlüsse zur Nutzung der Kramer-Mühle.
Falsch. Bis heute gibt es kein angepasstes verabschiedetes Nutzerkonzept. Niemand kann sagen wer die Kramer-Mühle nutzen soll/will, was überhaupt darin stattfinden soll und wie die entstehenden jährlichen Kosten erwirtschaftet werden sollen. Das ursprünglich Nutzungskonzept, erarbeitet in der Bürgerwerkstatt, wurde inzwischen durch den tatsächlichen Baufortschritt ad absurdum geführt. Die Nutzung der alten Scheune ist nicht mehr wie geplant möglich. Das Zwischengeschoß wurde entfernt, das Erdgeschoß wird aktuell (01.2026) als Küche mit entsprechenden Sitzgelegenheiten ausgewiesen.
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Nach der Fertigstellung fließen Einnahmen durch die Kramer-Mühle. Dies entlastet den Gemeindehaushalt.
Falsch. Im Punkt vorher wurde aufgezeigt, niemand kann sagen wer die Mühle nutzt und wie Einnahmen generiert werden sollen. Als Beispiel nennen wir hier nur unseren Harres. Er verschlingt jährlich ca. 500 .000 €/Jahr weil die Einnahmen fehlen. Weiteres Beispiel unser Hallenbad. Auch hier müssen jährlich fast 900.000 € jährlich zugezahlt werden. Obwohl beide Gebäude viel genutzt werden und Einnahmen generieren, reichen die Einnahmen nicht mal um die laufenden Kosten zu decken. Geschweige denn Rücklagen zu bilden z.B. für zukünftige Reparaturarbeiten. Erste Berechnungen zeigen, die Kramer-Mühle benötigt Einnahmen von ca. 850.000 €/Jahr. Wo sollen die herkommen?
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Die Kramer-Mühle ist das älteste Gebäude in St.Leon-Rot.
Falsch. Das nachweislich älteste Gebäude ist die kath. Pfarrkirche St. Mauritius (ID 96982768). Nachweislich 1476 erbaut. Die aktuellen Gebäude der Kramer-Mühle (ID 96982756), auf dem Areal wurden erst 1862 gebaut. Mehrere Brände haben das Anwesen immer wieder komplett zerstört. Man vermutet, die Kramer- Mühle wurde erstmals um 1500 erbaut.
https://www.st-leon-rot.de/unsere-gemeinde/geschichte/geschichtlicher-ueberblick
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kulturdenkmale_in_St._Leon-Rot
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Die Befürworter eines vorübergehenden Baustopps sind alle rechtsradikale Extremisten.
Falsch. Die Befürworter eines vorübergehenden Baustopps sind unparteiisch bzw. gehören verschiedenen demokratischen Parteien und Wahlvereinigungen an. Es sind verantwortungsvolle Bürger, die sich Gedanken machen um die Zukunft der Gemeinde, sie engagieren sich für eine finanziell gutgestellte Gemeinde und sprechen sich gegen eine hochverschuldete Gemeinde aus.
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Bei einem JA zum Bürgerentscheid bleibt eine Ruine zurück.
Falsch. Der Baustopp gilt nur für 3 Jahre. Das sind Jahre die wir alle nutzen können um eine solide Finanzierung zu sichern und ein tragfähiges Konzept für den Betrieb der Kramer-Mühle zu erarbeiten.
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Es müssen bei einem positiven Bürgerentscheid hohe Regressforderungen gezahlt werden.
Falsch. Alle beauftragten Handwerker können ihre Arbeiten beenden. Also keine Regressforderungen. Architektur und Fachingenieure könnten Forderungen stellen. Aber, die resultieren nicht auf Basis des Bürgerentscheids. Der Gemeinderat hat, eingedenk der finanziellen Lage, die Mediathek aus dem Auftrag genommen. Er, der Gemeinderat, hat mehrheitlich die Arbeiten gestoppt. Hier könnten Ansprüche abgeleitet werden.
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Die Befürworter des Bürgerentscheids spalten die Bürgerschaft.
Falsch. Im Gegenteil, es geht hier um ein legitimes demokratisches Verfahren der Meinungsbildung. Gegensätze gehören zu einer Demokratie. Was hier polemisiert und spaltet sind die Schriftsätze der Gegner eines Bügerentscheids.
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Nur der komplette Ausbau schütze das denkmalgeschützte Gebäude für die Zukunft.
Falsch. Denkmalschutz bedeutet in erster Linie Erhalt der Bausubstanz, Sicherung gegen Verfall und Abbruch.
Genau das leistet die Bestandssicherung – sie stabilisiert das Bauwerk und schützt es für kommende Generationen, ohne einen überdimensionierten und teuren Ausbau zu erzwingen. Die Mühlenwiese und das Umfeld können weiterhin genutzt werden; das wurde bereits in der Vergangenheit erfolgreich praktiziert, selbst bei laufender Baustelle.
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Die Gemeindeverwaltung und das Architekturbüro, haben die Gesamtkosten im Griff.
Falsch. Einfache Überprüfungen der veröffentlichten Kostenaufstellungen zeigen:
- Nicht alle Posten sind vollständig in den Gesamtsummen berücksichtigt.
- Preissteigerungen werden nur teilweise oder verspätet eingerechnet.
- Bereits gezahlte Rechnungen und Nachträge führen im Schnitt zu deutlichen Auftragserhöhungen (rund 20%).
Diese Hinweise lassen sich der Kostenübersicht der Gemeinde entnehmen. Von „sicheren Gesamtkosten“ kann daher keine Rede sein